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Wettbewerbsbedingungen Drukuj Wyślij znajomemu

OPPA 2011
29. INTERNATIONALES FESTIVAL DER LIEDERMACHER/INNEN


ALLGEMEINES

1. Das Ziel des OPPA – Internationales Festival der Liedermacher/innen ist Förderung, Entwicklung und Verbreitung des Schaffens der Liedermacher/innen.

2. Der Veranstalter des OPPA ist der Verein für Literatur und Musik „Ballada” (Stowarzyszenie Literacko Muzyczne "Ballada").

3. Das OPPA besteht aus dem Wettbewerb sowie sonstigen Konzerten und Nebenveranstaltungen.
 
WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

1. Am Wettbewerb dürfen nur solche LiedermacherInnen teilnehmen, die zugleich Verfasser/innen, Komponist/innen und Sänger/innen angemeldeten Lieder sind.
1.1. Als „Sänger/in” ist die Person zu verstehen, die das Lied singt (bei Gruppen: die die erste Stimme d. h. z. B. keine Chorstimme) des Liedes singt.
1.2. Es wird kein Lied zugelassen, das mehr als einen Autor hat, d. h. dessen Text mit Vertonung von mehr als einer Person stammt.
1.3. Zum Wettbewerb wird immer ein Liedermacher, nicht eine ganze Gruppe qualifiziert. Falls diese Person ein untrennbares Mitglied dieser Gruppe ist, darf außer dem Namen des/der Liedermachers/in der Name der Gruppe erwähnt werden.

2. Als die Anmeldung zum Wettbewerb gilt die ausgefüllte Anmeldungskarte, die die folgenden Angaben ent halten soll:

2.1. Familienname, Vorname(n), Nationalität, Geburtsdatum, Rufnummer, E-Mail-Adresse, genaue Postanschrift;
2.2. Falls den/die Liedermacher/in eine Gruppe begleitet, die Namen aller Mitglieder mit Angabe der Instrumente, die sie spielen;
2.3. Texte von fünf angemeldeten Liedern je im Format DIN A4, als DOC - oder RTF-Datei;
2.4. Demo- oder professionelle Aufnahmen der angemeldeten Lieder im Format MP3 (Bitrate 128 kbps);
2.5. Information über die bisherigen künstlerischen Leistungen des/der Bewerbers/-in;
2.6. Information über die Bedürfnisse zur Beschallung des Auftritts.

3. Die Anmeldungsfrist und die Postanschrift, an die die Anmeldungen gesandt sollen werden, sind am Ende dieser Bedingungen angegeben. Die Anmeldungen bitte auf Polnisch, Englisch, Russisch oder Französisch ausfüllen.

4. Die Anmeldungen sind ausschließlich per E-Mail zu senden. Die in einer anderen Form übersandten Anmeldungen werden nicht angenommen.

5. Die Anmeldungsfrist kann ausnahmsweise durch die Organisatoren verlängert werden

6. Der Wettbewerb besteht aus drei Stufen:
- einer Vorstufe, in der der  Künstlerische Rat des OPPA die gesandten Anmeldungen bewertet;
- einem Halbfinale, in dem der Künstlerische Rat des OPPA den Auftritt vor dem Publikum bewertet;
- einem Finale, in dem die Jury des OPPA den Auftritt vor dem Publikum bewertet.

7. Informationen über die Resultate laufender Wettbewerbsetappen werden auf der Webseite des Festivals veröffentlicht.

8. Nach der Qualifizierung zum Halbfinale sind von dem/der Teilnehmer/in 50 PLN auf das Konto des SLM „Ballada” in bar einzuzahlen.

9. Der/die Teilnehmer/in führt im Halbfinale zwei Lieder.

10. Der Künstlerische Rat des OPPA bewertet das literarische, musikalische und szenische Niveau der Lieder und legt dabei einen besonderen Wert auf, die Individualität des/der Liedermacher/in. Die Beschlüsse des Künstlerischen Rats sind unwiderruflich und bedürfen keiner Begründung.

11. Der Künstlerische Rat des OPPA ist berechtigt, einen/eine Künstler/in unmittelbar zur Teilnahme im Halbfinale oder Finale einzuladen, wenn seine/ihre Leistungen dem Rat bekannt sind.

12. Die Jury des OPPA setzt sich aus hervorragenden Autoren und Komponisten, Musikjournalisten und Vertretern des Künstlerischen Rats.

13. Jede/r Teilnehmer/in am Finale soll fünf Lieder vorbereiten, aus deren zwei während des Konzerts „Grande Finale” ausgeführt werden und sonstige drei, falls er/sie Preisträger/in wird, im Konzert „Die Goldenen Fünf”.

14. Aus allen fünf Preisträgern wählt die Jury den Gewinner des höchsten Preises des OPPA: des Jonasz-Kofta-Preises aus. Der Preis besteht in der Mitfinanzierung Studioaufnahmen und der CD-Erstellung. Sonstige Preisträger erhalten Sachprämien.

15. Die Teilnehmer am Finale des OPPA verleihen den Organisatoren kostenlos das Recht auf Rundfunkaufnahmen, Verfilmung und Verbreitung auf allen Datenträgern aller Lieder, die während der Konzerte des OPPA ausgeführt werden.

16. Die Reise- und Übernachtungskosten haben die Teilnehmer selbst zu tragen.

17. Die Teilnehmer am Finale erhalten kostenlosen Eintritt für alle Konzerte im Rahmen des OPPA-Festivals.

18. Die Auslegung der Wettbewerbsbedingungen bleibt ausschließlich bei den Organisatoren des  OPPA.

19. Die Anmeldungsfrist im Jahre 2011 läuft am 5. November ab.
Die Anmeldungskarte in DOC- bzw. RTF-Format soll aus der Internetseite des Festivals (www.oppa.pl) heruntergeladen, ausgefüllt und mitsamt anderen Anlagen an die folgende Adresse geschickt werden: registration@oppa.pl
Allerlei Fragen bezüglich des OPPA sollen an die folgende Adresse geschickt werden: info@oppa.pl


SCHLUSSBEMERKUNGEN

1. Vor der Ausfüllung der Anmeldungskarte sollte man sich  mit den Wettbewerbsbedingungen des OPPA eingehend vertraut machen.

2. Kandidaten, deren zugeschickte Lieder der Definition des Autorenlieds im Sinne dieser Wettbewerbsbedingungen (Text, Vertonung und Ausführung von einer und derselben Person) nicht entsprechen, werden ausgeschlagen angesichts der Nichterfüllung der Wettbewerbsbedingungen.

3. Kommt es erst nach der Qualifizierung des Kandidaten an den Tag, dass er nicht der alleinige Autor eines oder mehreren von ihm präsentierten Liedern ist, so wird er vom Wettbewerb ausgeschlossen.

4. Erhalten die Organisatoren erst nach der Beendigung des Festivals eine glaubwürdige Information, dass der  Laureat nicht der alleinige Autor eines oder mehreren von ihm präsentierten Lieder ist, so werden sie ihn auffordern, den Preis bzw. dessen Gegenwert zurückzugeben; der erhaltene Betrag wird auf die Preissumme des nächsten OPPA-Wettbewerbs angerechnet.

5. Sollte der Grand Prix nicht verliehen werden, wird der für diesen Preise vorgesehene Betrag auf die Preissumme in den nächsten zwei Ausgaben des Festivals angerechnet.

6. Dateien mit den zuzusendenden Texten und mit den MP3 sind nach dem folgenden Schema zu bezeichnen: Name_Vorname_Titel (ohne die für die jeweilige Sprache charakteristischen Sonderzeichen) und gepackt über eines der Packprogramme (z. B. Winrar) zu schicken.

7. Der Anmeldung kann ebenfalls eine Information (ein Link) über die Möglichkeit beigefügt werden, sich eine Videoaufzeichnung mit dem Auftritt des Kandidaten im Internet anzuschauen.

DAS HALBFINALE UND DAS FINALE DES OPPA-WETTBEWERBS 2011 finden in diesem Jahr im Dom Kultury Śródmieście, Warszawa ,  ul. Smolna 9 (Eingang von der Seite der Aleje Jerozolimskie) am 19. und 20. November statt.


SLM Ballada