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Wettbewerbsbedingungen Drukuj Wyślij znajomemu

OPPA 2010
28. INTERNATIONALES FESTIVAL DER LIEDERMACHER/INNEN


ALLGEMEINES

1. Das Ziel des OPPA – Internationales Festival der Liedermacher/innen ist Förderung, Entwicklung und Verbreitung der Tätigkeit der Liedermacher/innen.

2. Der Veranstalter des OPPA ist Verein für Literatur und Musik „Ballada” (Stowarzyszenie Literacko Muzyczne "Ballada").

3. Das OPPA bilden: der Wettbewerb und sonstige Konzerte (außer dem Wettbewerb) und Nebenveranstaltungen.
 
WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

1. Am Wettbewerb dürfen nur solche LiedermacherInnen teilnehmen, die zugleich Verfasser/innen, Komponist/innen und Sänger/innen angemeldeten Lieder sind.
1.1. Unter „Sänger” versteht man die Person, die die erste Stimme (d.h. z.B. keine Chorstimme) des Liedes singt (bei Gruppen)
1.2. Es werden keine Lieder zugelassen, die mehr als einen Autor haben, d.h. wenn mehr als eine Person das Lied verfasst und komponiert hat.
1.3. Zum Wettbewerb wird immer der Liedermacher, nicht die ganze Gruppe qualifiziert. Falls diese Person ein untrennbares Mitglied dieser Gruppe ist, darf außer dem Namen des/der Liedermacher/in der Name der Gruppe erwähnt werden.

2. Die Anmeldung zum Wettbewerb sollte Folgendes beinhalten:

2.1. Vorname(n), Familienname, Postanschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse;
2.2. Falls den/die Liedermacher/in eine Gruppe begleitet, die Namen aller Personen mit den Instrumenten, die sie spielen;
2.3. Fünf Sätze der ausgedruckten Texte (auf einem Drucker oder einer Schreibmaschine, DIN A4) von fünf angemeldeten Lieder (jeder Satz soll alle Lieder beinhalten)
2.4. Demo- oder professionelle Aufnahmen der Lieder, die angemeldet werden (auf CD oder CD-R)
2.5. Zusammenstellung der bisherigen künstlerischen Leistungen des/der Bewerber/in;
2.6. Information über die benötigten Mikrofonen, Verstärker, Instrumenten (nur Klavier und Schlagzeug werden von den Organisatoren bereitgestellt) und verwandte Halb-Playback-Träger

3. Die Anmeldungsfrist und die Postanschrift, an die die Anmeldungen gesandt sollen werden, sind am Ende dieser Bedingungen angegeben. Die Anmeldungen bitte auf Polnisch, Englisch, Russisch oder Französisch ausfüllen.

4. Die Anmeldungen sind per Post und nicht per E-Mail zu senden.

5. Die Organisatoren geben die gesandte Unterlagen nicht zurück. Die Anmeldungsfrist kann ausnahmsweise verlängert werden.

6. Der Wettbewerb besteht aus drei Stufen:
- einer Vorstufe, in der der  Künstlerische Rat des OPPA die gesandte Anmeldungen bewertet;
- einem Halbfinale, in dem der Künstlerische Rat des OPPA den Auftritt vor dem Publikum bewertet;
- einem Finale, in dem der Jury des OPPA den Auftritt vor dem Publikum bewertet.

7. Die Auskunft über den aktuellen Stand der Stufen des Wettbewerbs wird durch das Büro telefonisch und auf der Webseite des Organisationsbüro gegeben.

8. Ausländische Bewerber sind zur Teilnahme im Finale nur aufgrund von gesandten Unterlagen qualifiziert (oder nicht).

9. Nach der Qualifizierung zum Halbfinale sind von dem/der Teilnehmer/in 50 PLN auf das Konto des SLM „Ballada” einzuzahlen

10. Der/die Teilnehmer/in spielt im Halbfinale zwei Stücke vor.

11. Der Künstlerische Rat des OPPA bewertet das literarische, musikalische und szenische Niveau der Lieder, die Individualität des/der Liedermacher/in fördernd. Die Beschlüsse des Künstlerischen Rats sind unwiderruflich und brauchen nicht begründet zu werden.

12. Der Künstlerische Rat des OPPA darf einen Künstler/in unmittelbar zur Teilnahme im Halbfinale oder Finale einladen, wenn seine Leistungen von dem Rat bekannt sind.

13. Die Jury des OPPA setzt sich aus hervorragenden Autoren und Komponisten, Musikjournalisten und Vertretern des Künstlerischen Rat.

14. Jede/r Teilnehmer/in des Finale soll fünf Lieder vorbereiten, aus deren zwei während des Konzerts „Grande Finale” vorgespielt werden und sonstige drei - im Konzert „Goldener Fünfer”, falls er Preisträger wird.

15. Aus allen fünf Preisträgern wählt die Jury einen Gewinner des höchsten Preis des OPPA: Jonasz-Kofta-Preis. Dem Gewinner werden Studioaufnahmen und CD-Erstellung mitfinanziert. Sonstige Preisträger erhalten Sachprämien.

16. Die Teilnehmer des Finale des OPPA verleihen kostenlos den Organisatoren Recht auf Rundfunkaufnahmen, Verfilmung und Verbreitung auf allen Datenträger aller Lieder, die während der Konzerte des OPPA vorgespielt werden.

17. Die Veranstalter gewährleisten kostenlose Übernachtung für die Teilnehmer des Finales, darunter Musikgruppen bis 6 Personen. Die Reisekosten sind selbst zu bezahlen.

18. Die Teilnehmer des Finales erhalten kostenlosen Eintritt für alle Konzerte im Rahmen des OPPA-Festivals.

19. Die Interpretation der Wettbewerbsbedingungen bleibt ausschließlich bei den Organisatoren des  OPPA.

20. Die Anmeldungsfrist für OPPA 2010 läuft am 3. November ab.


ORGANISATIONSBÜRO
des OPPA
ul. Łowicka 21
02-502 Warszawa
Poland

Telefon: (+4822) 8455062
Telefon.: (+4822) 6460922
Telefon / Fax: (+4822) 8455675
E-mail


SLM Ballada